13th April, 2024

Der Prozess gegen Kenan Ayaz geht in die Endphase

Mit 15 Zwischenbeschlüssen zu Anträgen der Verteidigung endete am 12. April die Verhandlung im Prozess gegen den militanten Kurden Kenan Ayaz vor dem Hamburger Landgericht. Der Prozess geht in die Endphase, und nach deutschem Recht können die Parteien Anträge auf die Vorlage von zusätzlichem Zeugenmaterial stellen und Einwände gegen die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit des vorhandenen Materials erheben.

Vor diesem Hintergrund fand die Anhörung am Freitag statt, bei der das Gericht über eine Reihe von Fragen zu entscheiden hatte, die in Form von Einsprüchen vorgebracht wurden. Dabei ging es um Fragen des ordnungsgemäßen Verfahrens, um Fragen der unzureichenden Verdolmetschung und Übersetzung, um Fragen, für die die Polizeibehörden während der Ermittlungen in dem Fall verantwortlich waren, und um Fragen der Befangenheit seitens des Gerichts. Es sei daran erinnert, dass das Gericht in früheren Urteilen der Verteidigung untersagt hatte, bestimmte Berichte in der deutschen und türkischen Presse über einen Versuch der Einmischung in den Prozess gegen Kenan Ayaz vorzulegen.

Grund dafür waren die Dankesbekundungen Tayyip Erdogans an die deutsche Bundeskanzlerin für die Auslieferung des kurdischen Kämpfers von Zypern nach Deutschland und der generelle Versuch des türkischen Staates, sich in den gegen Kenan Ayaz geführten politischen Prozess einzumischen.

Bei der nächsten Anhörung, die für den 17. April anberaumt ist, werden voraussichtlich 40 weitere Zwischenurteile auf der Grundlage der in den letzten Wochen erhobenen Einsprüche ergehen. Nach der Verkündung dieser Urteile und unter der Annahme, dass sich keine neuen Fakten oder Fragen ergeben, wird das Gericht mit den Schlussplädoyers der Prozessparteien fortfahren.

Beobachtungsstelle für den Prozess gegen Kenan Ayaz

14 April 2024