Tag 21 – OLG Hamburg: Das Gericht zeigt sein Gesicht

Im Prozess gegen Kenan Ayaz vor dem Hamburger Oberlandesgericht macht die Vorsitzende Richterin Wende-Spohrs deutlich, was sie mit diesem Verfahren erreichen will: Sie demonstriert ihre Machtposition – sowohl gegenüber Kenan Ayaz, seiner Verteidigung als auch gegenüber den Besuchern.

HAMBURG Donnerstag, 14. März 2024

Gleich zu Beginn des 21. Verhandlungstages im Prozess gegen Kenan Ayaz vor dem Hamburger Oberlandesgericht am 12. März 2024 machte die Vorsitzende Richterin Wende-Spohrs deutlich, was sie mit diesem Prozess bezwecken wollte: ihre Machtposition demonstrieren – gegenüber Kenan Ayaz, seiner Verteidigung und den Besuchern.

Wie an vielen anderen Prozesstagen auch, solidarisierten sich zahlreiche Menschen mit Kenan Ayaz und nahmen ihr Recht in diesem öffentlichen Prozess wahr. Dies schien die vorsitzende Richterin zu provozieren. Sie hatte in der Vergangenheit mehrfach aggressiv reagiert, wenn das Publikum scheinbar zu laut war oder wenn jemand aus dem Publikum darauf hinwies, dass er aufgrund mangelnder Lautstärke nicht richtig hören konnte. So auch an diesem Tag, als die Entscheidung des Gerichts verlesen wurde, dass Kenan Ayaz seine Aussage zum Gutachten von Dr. Günter Seufert nicht beenden durfte.

Es mutet grotesk, fast wie eine Realsatire an, wenn man sich vorstellt, was dann geschah: Die Richterin reagierte auf die oben erwähnte Ankündigung mit dem Zuruf, dass die Person im Publikum still zu sein habe. Schließlich hatte sie die Akustik des Raumes selbst getestet. Sie sagte nicht, unter welchen Umständen sie dies getan hatte. Auf jeden Fall war sie an diesem Morgen nicht zu hören. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Technik unzureichend ist und die Besucher hinter einer Glasscheibe sitzen müssen. Die Zuhörer wiesen erneut auf das Lautstärkeproblem hin. Der Richter nahm dies zum Anlass, ihnen eine Geldstrafe anzudrohen, falls sie weiterreden würden. Daraufhin ergriff ein Mitglied des Verteidigungsteams das Wort und wurde prompt von Wende-Spohrs lautstark unterbrochen. Sie entzog dem Anwalt das Rederecht und sagte, er dürfe ihre Verlesung der Entscheidung nicht unterbrechen. Da der Anwalt nur darauf hinweisen wollte, dass das Publikum nicht richtig hören könne, kritisierte der zweite Verteidiger, dass er nicht sprechen dürfe. Daraufhin wies die Richterin lautstark darauf hin, dass auch sie in diesem Moment nicht das Wort habe und warf ihr vor, schwerhörig zu sein. Doch damit nicht genug! Nachdem die Anwältin erneut beanstandet hatte, dass ihr Kollege nicht sprechen dürfe, brüllte die Richterin sie an: „Sie halten jetzt den Mund!“ Die andere Anwältin verstand dies zu Recht als Beleidigung, artikulierte sie und beantragte eine Unterbrechung. Wende-Spohrs schrie das Verteidigungsteam erneut an, dass sie nicht das Wort hätten.

Gericht entzieht Kenan Ayaz das Rederecht Die Richterin

verlas dann den Gerichtsbeschluss, der Kenan Ayaz verbot, die restlichen Seiten seiner Aussage zu verlesen, die sich mit der Aussage des Sachverständigen Dr. Seufert befassten. Dieser Teil ihrer Verlesung war nun besser zu verstehen, offenbar waren die Interventionen des Publikums gehört worden und die Richterin bemühte sich, laut und deutlich zu sprechen. Bereits am Vortag hatte die vorsitzende Richterin Kenan Ayaz angedroht, ihm das Wort zu entziehen. Der Richter behauptete, Kenan Ayaz‘ habe in seiner Aussage seine eigene Meinung geäußert und sein eigenes Wissen über den kurdisch-türkischen Konflikt dargelegt, anstatt sich nur mit der Aussage des Sachverständigen zu befassen. Doch auch der Vertreter der Bundesanwaltschaft plädierte dafür, Kenan Ayaz weiter aussagen zu lassen. Dies tat die Staatsanwaltschaft in der Hoffnung, dass „weitere Aussagen konkret auf das Gutachten Bezug nehmen würden“.

Aber wieder einmal war die Haltung des Gerichts härter als die der Staatsanwaltschaft und erlaubte Kenan nicht, seine Aussage fortzusetzen. Von den 40 Seiten seiner Zeugenaussage hatte er nur noch 10 Seiten übrig. Begründet wurde die gerichtliche Anordnung damit, dass sich die Aussage „größtenteils nicht [did] hinreichend konkret auf die Aussagen des sachverständigen Zeugen Dr. Seufert [bezog], sondern […] hauptsächlich aus einer Reihe von politischen Äußerungen, eigenen Meinungen und eigenen Einschätzungen des türkisch-kurdischen Konflikts bestand“. Und es wurde weiter behauptet, dass das einzige Ziel von Kenan Ayaz darin bestand, seine eigene Expertenmeinung „zur Rolle der PKK“ abzugeben, was – nach Ansicht des Gerichts – auch in Kenan Ayas Frage an den Beurteilten zum Ausdruck kam: „Warum wollen Sie nicht von einem Kurden etwas über die Kurden hören?“ Diese Entscheidung und die vom Gericht angegebene Begründung verdeutlicht nur die Voreingenommenheit des Gerichts einerseits und den antikurdischen Rassismus gegenüber Kenan Ayaz andererseits.

Antrag auf Ablehnung der Richter, der zweite

Wie erwartet, stellte die Verteidigung nach den Ereignissen den zweiten Antrag im Namen von Kenan Ayas auf Ablehnung der drei Richter wegen Voreingenommenheit gegen ihn. Die Anwälte der Verteidigung behaupteten im Namen von Kenan Ayas, er habe „berechtigte Gründe, an der Unparteilichkeit der abgelehnten Richter zu zweifeln“.
Begründet wurde dies mit der Entscheidung, Kenan Ayas nicht zu gestatten, seine Aussage über die Zeugenaussage des Sachverständigen zu beenden, und mit dem Verhalten der vorsitzenden Richterin, die die Vertreter der Öffentlichkeit und des Verteidigungsteams anschrie und sich gegenüber den Anwälten „völlig unangemessen und letztlich beleidigend“ äußerte. Die Verteidigung erläuterte außerdem ausführlich, warum die Entscheidung, Kenan Ayas das Wort zu entziehen, nicht nur rechtswidrig war, sondern auch die Voreingenommenheit der Richter zeigte, da Kenan Ayas sich wiederholt große Mühe gegeben hatte, dem Gericht zu erklären, wie seine Aussage mit der Aussage des Sachverständigen zusammenhing. Es schien dem Publikum, dass das Problem nicht die Aussage von Kenan Ayas war, sondern dass das Gericht keine Kenntnisse über die Geschichte des kurdischen Kampfes und die Unterdrückung durch den türkischen Staat hatte und daher nicht verstehen konnte, wie die Aussage von Kenan Ayas mit der Aussage des Sachverständigen zusammenhing. Die Verteidigung wies auch darauf hin, dass Kenan Ayas alte öffentliche Aussagen des Sachverständigen mit dessen Aussagen vor Gericht verglich. Sie erklärten, Kenan Ayas habe lediglich darauf hingewiesen, dass diese alten Aussagen und Schriften eine weitgehend genaue Beschreibung des Konflikts darstellten und dass es keinen ersichtlichen Grund gebe, warum der Sachverständige seine Analysen geändert habe, als er vor Gericht aussagte. Wie Kenan Ayaz dargelegt hatte, beschrieb der Sachverständige den Konflikt nun im Einklang mit der Anklage.

Am Ende des Verhandlungstages begann die Verteidigung, einen umfangreichen Antrag einzureichen, in dem sie den politischen Charakter des Prozesses und die Argumente der Staatsanwaltschaft angriff. Da dieser nicht abgeschlossen werden konnte, wird die Verhandlung am 20. März fortgesetzt.

Weitere Verhandlungstermine

Auf richterliche Anordnung werden derzeit die Besucherausweise kopiert. Der Grund dafür ist, dass der vorsitzende Richter die Solidarität mit dem Angeklagten durch Klatschen nicht mag. Die weiteren Verhandlungstermine sind

Mittwoch, 20.03.2024, Beginn um 13.00 Uhr
Dienstag, 09.04.2024; Beginn 13.00 Uhr
Freitag, 12.04.2024;
Mittwoch, 17.04.2024;
Freitag, 19.04.2024;
Mittwoch, 24.04.2024

Die Anhörung findet im 1. Stock des OLG, Sievekingplatz 3, entweder in Raum 237 oder 288 statt, Anhörungen beginnen in der Regel um 9:30 Uhr.